Rechtsanwalt und Diplom-Betriebswirt (FH)

Ulli H. Boldt

Ein Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Arbeitsrecht, wobei ich bis auf wenige Ausnahmen nur die Arbeitgeberseite vertrete. Kleine sowie mittelständische Unternehmen berate und vertrete ich in sämtlichen arbeitsrechtlichen Bereichen.

Aus meiner Sicht ist dem Arbeitsvertrag bei Abschluss besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Es ist im Einzelfall ärgerlich und teuer, bei Rechtsstreitigkeiten vor dem Arbeitsgericht für die "Fehler" im Arbeitsvertrag bestraft zu werden. Klare Regelungen im Vertrag können Streitigkeiten und Ärger im Unternehmen häufig minimieren.

Des Weiteren sollten auszusprechende Kündigungen vorher kurz mit einem Rechtsanwalt besprochen werden, um die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen. Hierbei muss beachtet werden, dass die Rechtsprechung teilweise enorme Anforderungen an die Begründetheit von arbeitgeberseitigen Kündigungen stellt. Bei Vorhandensein von Betriebsräten berate ich Unternehmen über die zu gewährenden Mitbestimmungs- bzw. Mitwirkungsrechte des Betriebsrates. Verfahren von den Arbeitsgerichten bezüglich Mitbestimmungsrechten sind teuer und sollten -wenn möglich- vermieden werden.



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